Schulpflichtige Kinder (Jahrgangsstufen 1 bis 4) mit

  • erheblichen psychischen Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen
  • gravierenden Störungen in sozialen und emotionalen Entwicklungsbereichen
  • aggressiv und destruktiv ausagierendem Verhalten
  • depressiv gehemmtem Verhalten und/oder gravierender Angstproblematik
  • ausgeprägten Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, evtl. verursacht durch neurologische und psychogene Störungen
  • psychosomatischen Störungen
  • intensiven Bindungsproblematiken
  • manifester oder beginnender Schulverweigerung
  • traumatisierenden familiären oder sonstigen Belastungssituationen

(1) Schüler/innen mit einem sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (sowie ggf. weitere Förderbedarfe wie im Bereich Lernen, Sprache u.a.) (gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 VSO-F) sowie
(2) integrative Verzahnung und Kooperation mit Maßnahmen der Jugendhilfe in Form einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) sowie der notwendigen Fachdienste und therapeutischen Angebote.

  • Unterrichtung und Förderung in einer jahrgangsübergreifenden Klasse von 5 bis 7 Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 unter besonderer Förderperspektive der emotionalen und sozialen Entwicklung (stets 2 Lehrkräfte und/oder pädagogische Fachkräfte vor Ort)
  • rhythmisierter Tagesablauf (Ganztagsförderung) zwischen schulischer und heilpädagogischer Förderung
  • Orientierung am LehrplanPLUS Grundschule oder bei entsprechender zusätzlicher Lernproblematik am Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen
  • individuelle Förderung auf der Grundlage eines für alle Fachkräfte gültigen Förder- und Erziehungsplanes
  • vielfältige Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie therapeutische Angebote
  • Sprachtherapie
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Sensorische Integrationstherapie
  • Psychomotorik
  • Psychotherapie

Die Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes erfolgt intensiv, individuell und nachhaltig durch

  • Einzelgespräche
  • Erziehungsmediation
  • Elterntraining
  • aufsuchende Familienarbeit
  • Lehrkräfte für Sonderpädagogik
  • Heilpädagogischen Förderlehrkräfte
  • Sozialpädagogen/innen
  • Heilpädagogen/innen
  • Erzieher/innen
  • Psychologische Fachkräfte (Dipl. Psych.)
  • Ergo- und Logotherapeutin
  • Motopädagogin
  • Physiotherapeutin

Unser Angebot ist für Sie kostenfrei. Kostenträger der Schule ist der Freistaat Bayern (Regierung von Oberbayern) und auf Seiten der HPT das zuständige Jugendamt.

Rechtliche Grundlagen der Förderung

In Verbindung mit Art. 19 ff. BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist die Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK) in § 21 Abs. 2 Satz 3 VSO-F (Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung) näher geregelt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Jugendhilfe sind weitgehend geregelt im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die rechtlichen Grundlagen für eine teilstationäre Förderung von Kindern und Jugendlichen in der SFK beziehen sich auf § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 32 SGB VIII bei Vorliegen einer seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII. Ausgangspunkt für die Notwendigkeit von Eingliederungshilfe im Sinne von § 35a Abs. 1 SGB VIII ist eine seelische Behinderung oder das Bedrohtsein von seelischer Behinderung und die Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Wichern-Schule - Staatl. anerkanntes Förderzentrum,
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
Profilschule Inklusion

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80933 München

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