Telefonnummer:
089 452 235 302Anschrift:
Heinrich-Braun-Weg 9 80933 MünchenE-Mail-Adresse:
wz-schule@diakonie-hasenbergl.deWichern-Zentrum
Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK)
Diese intensivpädagogische Klasse ist geeignet für Kinder, die derzeit keine Regeleinrichtung besuchen können und eine besonders umfängliche und individuelle Hilfe für ihre emotionale und soziale Entwicklung benötigen.
Fünf bis sieben Kinder werden nach einem individualisierten Förder- und Lehrplan (orientiert an den amtlichen Lehrplänen Bayerns, insb. am LehrplanPLUS Grundschule) in einer jahrgangsübergreifenden Klasse unterrichtet und durch den engen Verbund mit der Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT-SFK) in einem rhythmisierten Tagesablauf intensiv und nachhaltig betreut.
Darüber hinaus können die Kinder, die einer Förderung in der SFK bedürfen, neben dem primären Entwicklungsbedarf im emotionalen und sozialen Bereich auch erhebliche Teilleistungsschwächen und sekundäre Lernstörungen zeigen.
Schulpflichtige Kinder (Jahrgangsstufen 1 bis 4) mit
- erheblichen psychischen Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen
- gravierenden Störungen in sozialen und emotionalen Entwicklungsbereichen
- aggressiv und destruktiv ausagierendem Verhalten
- depressiv gehemmtem Verhalten und/oder gravierender Angstproblematik
- ausgeprägten Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, evtl. verursacht durch neurologische und psychogene Störungen
- psychosomatischen Störungen
- intensiven Bindungsproblematiken
- manifester oder beginnender Schulverweigerung
- traumatisierenden familiären oder sonstigen Belastungssituationen
(1) Schüler/innen mit einem sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (sowie ggf. weitere Förderbedarfe wie im Bereich Lernen, Sprache u.a.) (gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 VSO-F) sowie
(2) integrative Verzahnung und Kooperation mit Maßnahmen der Jugendhilfe in Form einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) sowie der notwendigen Fachdienste und therapeutischen Angebote.
- Unterrichtung und Förderung in einer jahrgangsübergreifenden Klasse von 5 bis 7 Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 unter besonderer Förderperspektive der emotionalen und sozialen Entwicklung (stets 2 Lehrkräfte und/oder pädagogische Fachkräfte vor Ort)
- rhythmisierter Tagesablauf (Ganztagsförderung) zwischen schulischer und heilpädagogischer Förderung
- Orientierung am LehrplanPLUS Grundschule oder bei entsprechender zusätzlicher Lernproblematik am Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen
- individuelle Förderung auf der Grundlage eines für alle Fachkräfte gültigen Förder- und Erziehungsplanes
- vielfältige Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie therapeutische Angebote
- Sprachtherapie
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Sensorische Integrationstherapie
- Psychomotorik
- Psychotherapie
Die Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes erfolgt intensiv, individuell und nachhaltig durch
- Einzelgespräche
- Erziehungsmediation
- Elterntraining
- aufsuchende Familienarbeit
- Lehrkräfte für Sonderpädagogik
- Heilpädagogischen Förderlehrkräfte
- Sozialpädagogen/innen
- Heilpädagogen/innen
- Erzieher/innen
- Psychologische Fachkräfte (Dipl. Psych.)
- Ergo- und Logotherapeutin
- Motopädagogin
- Physiotherapeutin
Unser Angebot ist für Sie kostenfrei. Kostenträger der Schule ist der Freistaat Bayern (Regierung von Oberbayern) und auf Seiten der HPT das zuständige Jugendamt.
Rechtliche Grundlagen der Förderung
In Verbindung mit Art. 19 ff. BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist die Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK) in § 21 Abs. 2 Satz 3 VSO-F (Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung) näher geregelt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Jugendhilfe sind weitgehend geregelt im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die rechtlichen Grundlagen für eine teilstationäre Förderung von Kindern und Jugendlichen in der SFK beziehen sich auf § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 32 SGB VIII bei Vorliegen einer seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII. Ausgangspunkt für die Notwendigkeit von Eingliederungshilfe im Sinne von § 35a Abs. 1 SGB VIII ist eine seelische Behinderung oder das Bedrohtsein von seelischer Behinderung und die Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Weitere Informationen
Veranstaltungen
-
4. OktStadtteilarbeitBewohnerzentrum Nordhaide4. Oktober 2024BWZ Nordhaide
ELTERNTALK - BWZ Nordhaide
freitags von 10-12 Uhr (mit Anmeldung)
-
8. OktStadtteilarbeitBewohnerzentrum Nordhaide8. Oktober 2024BWZ Nordhaide
PONTIS - BWZ Nordhaide
Dienstags und donnerstags von 9-14 Uhr (mit Anmeldung)
-
8. OktHilfe im Alter8. Oktober 2024ASZ
Kochen International
Ob Deutsch – Arabisch – Griechisch – Italienisch – Französisch – Türkisch – Asiatisch – Speisen sind so unterschiedlich und lecker!
Entdecken Sie die Vielfalt an Rezepten und Gerichten aus aller Welt!
Wir treffen uns, um voneinander kochen zu lernen und uns internationale Gerichte schmecken zu lassen. Dabei steht neben dem gemeinsamen Kochen und Essen das Kennenlernen und der Austausch im Mittelpunkt. Guten Appetit!
Anmeldung und Beratung
Bei Fragen zu unserem Angebot oder einer etwaigen Anmeldung steht Ihnen unser Sonderpädagogisches Beratungszentrum (SBz) gerne zur Verfügung. An uns können sich Eltern, Erziehungsberechtigte, Schulen, entsprechende Fachdienste oder sonstige Interessierte wenden.
Wichern-Schule - Staatl. anerkanntes Förderzentrum, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Profilschule Inklusion
Heinrich-Braun-Weg 9
80933 München
Schulsekretariat
Tel. 089 452 235 302
Fax 089 452 235 311
E-Mail
Beratung, allgemeine Informationen und Anmeldung über das Sonderpädagogische Beratungszentrum
Tel. 089 452 235 345
E-Mail
Ansprechpersonen des Sonderpädagogischen Beratungszentrums
Frau Lehmann (SoKRin), Frau Schlesier (StRin FS), Frau Wuest (HFL), Herr Dr. Baier (SoR), Frau Eich (StRin FS)
Aktuelles
Einrichtungsleitung und Team
Ulrike Lehmann
Stellvertretende Schulleitung Wichern Schule
089 452 235 345