Telefonnummer:
089 370 038-33Anschrift:
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weisungsbetreuung@diakonie-hasenbergl.deBerufsbezogene Jugendhilfe
Arbeitsweltbezogene Weisungsbetreuung
Die arbeitsweltbezogene Betreuungsweisung wird in Form einer Einzelbetreuung in der Einrichtung Junge Arbeit durchgeführt. Die Zuweisung erfolgt über die Jugendgerichtshilfe und per Urteil durch das Jugendgericht nach § 10 JGG Abs. 1 Nr. 5 JGG, wenn bei jungen Menschen im Rahmen der Abklärung eines Jugendhilfebedarfs:
- eine komplexe Problemlage offensichtlich wird.
- eine Unterstützung aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld nicht zu erwarten ist.
- wenn eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe (§ 17 Abs. 2 JGG) nicht veranlasst ist.
Wann und wie wir unterstützen
Eine Betreuungsweisung kann straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme vom Jugendgericht, in Rücksprache mit bzw. auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe, für mindestens 6 Monate auferlegt werden.
Die arbeitsweltbezogene Betreuungsweisung wird in Form einer Einzelbetreuung in der Einrichtung Junge Arbeit durchgeführt.
Unser Angebot
- Passgenauer Aufbau und Entwicklung einer tragfähigen Beziehung
- An-/Einbindung in schulische bzw. berufliche Maßnahmen und in eine geordnete Tagesstruktur
- berufliche Orientierung, Qualifizierung oder Ausbildung in den Gewerken Malerei, Schreinerei und Siebdruck der Jungen Arbeit
- Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen und Werten
- Vernetzung zu anderen Projekten der Berufsbezogenen Jugendhilfe und Fachdiensten
- Enge Kooperation mit der trägerinternen Beratungsstelle Drom - Sinti & Roma
Team
Unser Team besteht aus zwei pädagogischen Fachkräften.
Kosten
Die Beratung ist kostenfrei.
Einrichtungsleitung und Team
Als Ansprechpersonen stehen Christel Mahringer und Alisa David zur Verfügung.

Jeanette Boetius
Sozialpädagogische Leitung Jugendhilfe
089 370 038 12