Hilfen zur Erziehung
Die „Hilfen zur Erziehung“ sind staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Familien mit Kindern, Eltern und andere Personensorgeberechtigte in Deutschland dürfen die Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die körperliche, geistige, soziale oder seelische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigt werden könnte. Dabei muss kein schuldhaftes Versagen der Erziehungspersonen vorliegen. Häufig sind es auch die Lebensbedingungen, z.B. Arbeitslosigkeit oder Armut, die einen Hilfebedarf begründen.
Auch Schicksalsschläge oder belastende Ereignisse wie Trennung oder Krankheit können Ursache sein, dass Familien Unterstützung benötigen.
Welche Art der Hilfe notwendig und geeignet ist, richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist grundsätzlich das örtliche Jugendamt zuständig. In Abstimmung mit den jungen Menschen, Personenberechtigten entscheidet es über Art und Umfang einer Hilfe (Hilfeplan) und trägt die Kosten.
Afrikanisches Sprichwort „Um ein Kind groß zu ziehen, braucht es ein ganzes Dorf.”
Ambulante Erziehungshilfe
Die Mitarbeitenden unserer Ambulanten Erziehungshilfe begleiten Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche intensiv bei erzieherischen Problemen und schwierigen Lebenslagen.